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Lehrdiplom für Maturitätsschulen
Aktuelle Information zum Anerkennungsverfahren (Stand: Juni 2010)
Die EDK-Anerkennungskommission hat das Anerkennungsgesuch in ihrem Vorbericht grundsätzlich positiv beurteilt. Als nächster Schritt steht nun der Besuch unserer Ausbildungsinstitution durch einen Ausschuss der Anerkennungskommission unter Beizug einer ausländischen Expertin/eines ausländischen Experten an.
Die Universität Zürich strebt für ihren Studiengang zur
Ausbildung von Lehrpersonen für Maturitätsschulen die Anerkennung der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) an.
Der Universitätsrat hat die Verordnung über den Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich am 14. Dezember 2009 verabschiedet und auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt. Die Verordnung ist in der Zürcher Gesetzessammlung publiziert unter der Nummer
Die Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» ist von der Philosophischen Fakultät im Dezember 2009 verabschiedet worden. Sie tritt auf den 1. Februar 2010 in Kraft.
Studierende, die den MAS SHE-Studiengang für eine Lehrtätigkeit an Maturitätsschulen vor dem 1. Februar 2010 (Herbstsemester 2009) abgeschlossen haben, erhalten gemäss dem entsprechenden «Reglement über den Studiengang Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education» ein MAS SHE-Diplom ohne EDK Anerkennung.
Studierende, die im Frühjahrssemester 2010 weiterhin oder neu für den Studiengang eingeschrieben sind, werden bei erfolgreichem Abschluss ein «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» gemäss der neuen Verordnung erhalten.